Gebrauch — Benutzung; Inanspruchnahme; Nutzung; Indienstnahme; Verwendung; Anwendung; Ergreifung (von Maßnahmen); Einsatz * * * Ge|brauch [gə brau̮x], der; [e]s, Gebräuche [gə brɔy̮çə]: 1. <ohne Plural> das Gebrauchen: vo … Universal-Lexikon
Gebrauch — Ge·brauch der; (e)s; nur Sg; 1 der Gebrauch + Gen / von etwas das Verwenden, Gebrauchen (1) ≈ Benutzung: der Gebrauch vieler Fremdwörter || K : Gebrauchsgegenstand, Gebrauchswert || K: Dienstgebrauch, Privatgebrauch; Sprachgebrauch 2 das Anwenden … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Nehmen — Nêhmen, verb. irreg. ich nehme, du nimmst, er nimmt, Conj. ich nehme; Imperf. ich nahm, Conj. ich nähme; Mittelw. genommen; Imperat. nimm. Es ist auf gedoppelte Art üblich. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, in einen Zustand versetzet… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
nehmen — annehmen; entgegennehmen * * * neh|men [ ne:mən], nimmt, nahm, genommen <tr.; hat: 1. a) mit der Hand greifen, erfassen und festhalten: er nahm seinen Mantel und ging; er nimmt sie am Arm, um sie hinauszuführen. b) [ergreifen und] an sich, in… … Universal-Lexikon
nehmen — ne̲h·men; nimmt, nahm, hat genommen; [Vt] 1 etwas nehmen etwas mit der Hand greifen und es (fest)halten, von irgendwo entfernen oder zu sich (heran)holen: eine Tasse aus dem Schrank nehmen; eine Katze auf den Schoß nehmen; ein Glas in die Hand… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Gebrauch des Infinitivs — § 177. Der Infinitiv wird mit bzw. ohne die Partikel zu gebraucht und tritt im Satz als unabhängiger bzw. abhängiger Infinitiv auf. Zum Infinitiv treten häufig nähere Bestimmungen, das sind Wörter bzw. Wortgruppen, die vom Infinitiv abhängig sind … Deutsche Grammatik
Gebrauch — 1. Anwendung, Aufbietung, Aufwand, Aufwendung, Benutzung, Einsatz, Nutzung, Verwendung; (bildungsspr.): Applikation, Applizierung. 2. Brauch[tum], [feste] Gewohnheit, Sitte, Tradition, Überlieferung, Usus; (geh.): Gepflogenheit; (landsch., bes.… … Das Wörterbuch der Synonyme
Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen — Der unbefugte Gebrauch von Pfandsachen ist einer der wenigen Fälle der strafbaren Gebrauchsanmaßung im deutschen Strafrecht. Ein weiterer Ausnahmefall ist die unbefugte Ingebrauchnahme von Fahrzeugen (§ 248b StGB). Tatbestand Der Tatbestand des § … Deutsch Wikipedia
Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen — Klassifikation nach ICD 10 F55. Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen F55.0 Antidepressiva F55 … Deutsch Wikipedia
in Anspruch nehmen — annektieren; (sich) einverleiben; besetzen; in Beschlag nehmen; vereinnahmen; beschäftigen * * * In Anspruch nehmen »Jemanden oder etwas in Anspruch nehmen« bedeutet »jemanden beanspruchen; von etwas Gebrauch machen«: Darf ich Sie einen Moment… … Universal-Lexikon